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Gallomed Thomas Hahn - Dienstleistung im Gesundheitswesen

Hilfsmittelgutachten und Pflegehilfsmittelgutachten

Als Versicherter in einer Krankenkasse und einer Pflegekasse (gesetzlich od. privat) haben Sie eventuell Anspruch auf Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel.

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel sind Produkte welche speziell hergestellt wurden, um den Erfolg Ihrer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung ausgleichen.

Ein Produkt, z. B. ein Pflegebett, kann sowohl ein Hilfsmittel oder aber ein Pflegehilfsmittel sein. Die Unterscheidung liegt in der Zuordnung ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse der zuständige Kostenträger ist; was für Sie als Patient eher weniger von Bedeutung ist.

Um ein Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel (häufig leihweise) finanziert zu erhalten empfiehlt es sich immer ein Rezept von seinem Arzt über das erforderliche Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel ausstellen zu lassen. Zuvor sollte man sich jedoch beraten lassen, z. B. im Sanitätshaus, aber auch sich selbst informieren (z. B. im Internet) welche Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel es gibt. Das Rezept sollte man bei seiner Krankenkasse einreichen.

Die Krankenkasse lässt dann prüfen (eventuell durch den medizinischen Dienst) ob das Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel für Sie erforderlich ist und das begehrte Hilfsmittel das Maß des Notwendigen nicht übersteigt.

Nach positiver Prüfung wird dann ein (Vertrags-) Sanitätshaus damit beauftragt Sie mit dem Hilfsmittel zu beliefern und in den Gebrauch einzuweisen. Ober aber Sie dürfen sich das Hilfsmittel (in aller Regel bei Hilfsmitteln zum Verbrauch) selbst beschaffen.

Ergibt die Prüfung jedoch, dass das Hilfsmittel für Sie nicht erforderlich sein sollte, erhalten Sie eine Ablehnung und die Krankenkasse od. Pflegekasse finanziert Ihnen das Hilfsmittel nicht.

Gegen die Ablehnung können Sie Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse od. Pflegekasse einlegen.

 

Mein Angebot an Sie:

Sollte das für Sie notwendige Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse abgelehnt worden sein, prüfe ich diese Ablehnung und erstelle ggf. einen Widerspruch für Sie.

 

Weiterführende Informationen:

 

Kontakt:


Fichtestraße 12
66346 Püttlingen

Tel.: 0 68 06 / 10 23 23
Fax: 0 68 06 / 10 23 27
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